"Nur: Betrifft das nun Google oder nicht? Ja, sagt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). "Der Gesetzgeber hat seinen Willen klar zum Ausdruck gebracht. Danach sind Snippets vom Leistungsschutzrecht umfasst," teilt der Verband auf MEEDIA-Anfrage mit. Kleinste Textausschnitte seien als Überschriften zu verstehen. "Der Gesetzgeber führt in seinem Beschlussantrag ausdrücklich das Beispiel 'Bayern schlägt Schalke' an. Längere Textausschnitte als Überschriften, gemeinhin Snippets genannt, fallen somit unter das Leistungsschutzrecht", so der BDZV"