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14 Sep 07
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Allerdings will Schäuble dem BKA dazu Befugnisse geben, die - vorsichtig formuliert - umstritten sind. Im Kern geht es um das sogenannte Trennungsgebot. Im Prinzip besagt das im Grundgesetz stehende Gebot, dass die Polizei begangene Verbrechen verfolgt und Geheimdienste geplante Verbrechen beobachten. Polizisten dürfen dazu unmittelbar in Freiheiten der Bürger eingreifen und Zwänge ausüben, allerdings nur offen und unter ständiger gerichtlicher Kontrolle. Dazu gehört beispielsweise auch, dass sie Uniformen tragen. Geheimdienstler hingegen dürfen aufklären und dies auch verdeckt, ohne Wissen der Betroffenen und ohne Kontrolle durch eine Staatsanwaltschaft oder einen Richter. Dazu jedoch dürfen sie niemanden festhalten, verhören oder befragen. Soll das geschehen, müssen sie ihre Informationen der Polizei weitergeben. Das Trennungsgebot ist eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, damit nie wieder jemand wegen eines vagen und unbewiesenen Verdachts festgehalten oder ohne konkreten Anlass verfolgt wird. Doch nun fürchten Datenschützer und Politiker, dass genau diese Regel durch das Gesetz zumindest aufgeweicht wird
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Allerdings will Schäuble dem BKA dazu Befugnisse geben, die - vorsichtig formuliert - umstritten sind. Im Kern geht es um das sogenannte Trennungsgebot. Im Prinzip besagt das im Grundgesetz stehende Gebot, dass die Polizei begangene Verbrechen verfolgt und Geheimdienste geplante Verbrechen beobachten. Polizisten dürfen dazu unmittelbar in Freiheiten der Bürger eingreifen und Zwänge ausüben, allerdings nur offen und unter ständiger gerichtlicher Kontrolle. Dazu gehört beispielsweise auch, dass sie Uniformen tragen. Geheimdienstler hingegen dürfen aufklären und dies auch verdeckt, ohne Wissen der Betroffenen und ohne Kontrolle durch eine Staatsanwaltschaft oder einen Richter. Dazu jedoch dürfen sie niemanden festhalten, verhören oder befragen. Soll das geschehen, müssen sie ihre Informationen der Polizei weitergeben. Das Trennungsgebot ist eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, damit nie wieder jemand wegen eines vagen und unbewiesenen Verdachts festgehalten oder ohne konkreten Anlass verfolgt wird. Doch nun fürchten Datenschützer und Politiker, dass genau diese Regel durch das Gesetz zumindest aufgeweicht wird
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Allerdings will Schäuble dem BKA dazu Befugnisse geben, die - vorsichtig formuliert - umstritten sind. Im Kern geht es um das sogenannte Trennungsgebot. Im Prinzip besagt das im Grundgesetz stehende Gebot, dass die Polizei begangene Verbrechen verfolgt und Geheimdienste geplante Verbrechen beobachten. Polizisten dürfen dazu unmittelbar in Freiheiten der Bürger eingreifen und Zwänge ausüben, allerdings nur offen und unter ständiger gerichtlicher Kontrolle. Dazu gehört beispielsweise auch, dass sie Uniformen tragen. Geheimdienstler hingegen dürfen aufklären und dies auch verdeckt, ohne Wissen der Betroffenen und ohne Kontrolle durch eine Staatsanwaltschaft oder einen Richter. Dazu jedoch dürfen sie niemanden festhalten, verhören oder befragen. Soll das geschehen, müssen sie ihre Informationen der Polizei weitergeben. Das Trennungsgebot ist eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, damit nie wieder jemand wegen eines vagen und unbewiesenen Verdachts festgehalten oder ohne konkreten Anlass verfolgt wird. Doch nun fürchten Datenschützer und Politiker, dass genau diese Regel durch das Gesetz zumindest aufgeweicht wird
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Allerdings will Schäuble dem BKA dazu Befugnisse geben, die - vorsichtig formuliert - umstritten sind. Im Kern geht es um das sogenannte Trennungsgebot. Im Prinzip besagt das im Grundgesetz stehende Gebot, dass die Polizei begangene Verbrechen verfolgt und Geheimdienste geplante Verbrechen beobachten. Polizisten dürfen dazu unmittelbar in Freiheiten der Bürger eingreifen und Zwänge ausüben, allerdings nur offen und unter ständiger gerichtlicher Kontrolle. Dazu gehört beispielsweise auch, dass sie Uniformen tragen. Geheimdienstler hingegen dürfen aufklären und dies auch verdeckt, ohne Wissen der Betroffenen und ohne Kontrolle durch eine Staatsanwaltschaft oder einen Richter. Dazu jedoch dürfen sie niemanden festhalten, verhören oder befragen. Soll das geschehen, müssen sie ihre Informationen der Polizei weitergeben. Das Trennungsgebot ist eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, damit nie wieder jemand wegen eines vagen und unbewiesenen Verdachts festgehalten oder ohne konkreten Anlass verfolgt wird. Doch nun fürchten Datenschützer und Politiker, dass genau diese Regel durch das Gesetz zumindest aufgeweicht wird
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Solche V-Leute, die keine Angestellten des Staates, sondern im Zweifel auch Verbrecher sind, gehören eigentlich zum Repertoire der Geheimdienste. Sie werden zwar auch bisher schon vom BKA genutzt. Wie problematisch ihr Einsatz aber vor allem gegen politische Gruppierungen ist, hat das Verbotsverfahren gegen die NPD gezeigt, das an ihnen scheiterte.
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