"Der Redaktion von iRights.info liegt ein Gesetzesentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Die Debatte darüber wird seit vielen Monaten intensiv geführt. Das der Redaktion vorliegende Dokument enthält einen konkreten Formulierungsvorschlag der Presseverleger sowie Änderungsvorschläge der Gewerkschaften DJV und dju/ver.di. iRights.info kommentiert exklusiv in einer ersten Analyse."
"Geht es nach der Mehrzahl der Verleger, dann leidet das Zeitungsgeschäft in erster Linie unter ein paar Dingen, die man einfach nur abstellen muss — und alles wird wieder gut. Google, die öffentlich-rechtlichen Sender und die Kostenloskultur, der Geburtsfehler des Internet. Alles Dinge, für die man selber nichts kann, die man aber mit ein bisschen Lobbyarbeit und rigoroserem Umgang mit dem zahlungsunwilligen Leser beenden kann. Zeit also, um mal wieder einen kleinen Realitätscheck zu machen. Wir schalten hierfür nach längerer Pause mal wieder nach Passau (wie immer sei angemerkt: Passau ist nur ein Platzhalter, man könnte stattdessen auch eine ganze Menge anderer Namen einsetzen)."
"Systemfremde Veränderung des Urheberrechts, neue Einnahmequelle für Verlage, Papiertiger ohne Auswirkungen – Befürchtungen und Hoffnungen bezüglich des Leistungsschutzrechts trägt Timo Rieg für den “journalist” zusammen.
13.07.2010 |
Im journalist berichtet Timo Rieg ausführlich und von den großen Interessengruppen her zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverleger:"
"Offenbar wird beim Leistungsschutzrecht genau das verhandelt, was der Berufsverband Freischreiber von Anfang an befürchtete: Freie Journalisten sollen zahlen, wenn sie auf Webseiten von Presseverlagen recherchieren. Fatal an diesem Vorhaben ist, dass die verhandelnden Gewerkschaften dju und djv eine solche Regelung offenbar hinnehmen wollen.\n\nDie Katze aus dem Sack ließ ver.di-Justitiar Wolfgang Schimmel jetzt in einem Interview mit dem Fachmagazin promedia. Dort sagte Schimmel: „Es ist nicht einfach, freie Journalisten im Gesetz von Vergütungsansprüchen freizustellen". Da die Berufsbezeichnung „Journalist" nicht geschützt sei, dürfe sich prinzipiell jeder in Deutschland Journalist nennen. "
"Freischreiber e.V., der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, kritisiert die Vorstellungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage und einer daraus hervorgehenden zwangsweisen Abgabe für gewerbliche Nutzer von Presseerzeugnissen, soweit sie bisher bekannt geworden sind. Statt vorschnell in geheimen Verhandlungen ein Leistungsschutzrecht als Lösung für die Probleme der Verlage durchzuwinken, sollte eine breitere und offenere Diskussion darüber geführt werden, ob und wie Qualitätsjournalismus in Zukunft bezahlt werden kann - und von wem."
"Wenn um das Leistungsschutzrecht gestritten wird, wird mit harten Bandagen gekämpft. So richtig genau nehmen es dabei nicht immer alle Beteiligten. So behauptete Christoph Keese, Cheflobbyist des Axel-Springer-Verlags, vergangene Woche im Rahmen eines Symposiums, die Freischreiber hätten "kein Interesse" gehabt, über das Leistungsschutzrecht zu verhandeln. Dies könne er mit einem Brief des Freischreiber-Vorstands belegen.
Verständlich, dass Keese auf dem Podium nicht die ganze Geschichte erzählen wollte. Wenn er die Öffentlichkeit korrekt hätte informieren wollen, hätte der Satz nämlich lauten müssen, dass die Freischreiber kein Interesse haben, unter den von den Verlagen gesetzten Bedingungen über ein Leistungsschutzrecht zu verhandeln."
"Journalismus und Internet – das ist noch immer ein Verhältnis wie Hund und Katz. Die einen bellen wie die Verrückten gegen die lächerlichen Internetstubentiger an, den anderen sträuben sich sämtliche Nackenhaare, wenn sie an die hundsföttische Presse nur denken.
Kein Jubiläum einer großen Tageszeitung, einer Journalistenakademie, eines Medienkonzerns, keine Preisverleihung und kein Mediendisput kommen heute ohne ein ausführliches (und meist einschleimendes) Lob des Qualitätsjournalismus aus – bei gleichzeitiger Verächtlichmachung von Blogs, sozialen Medien und Datenkraken. Und im Netz? Sobald Journalisten dort für mehr Qualitätsjournalismus plädieren, beißen die Trolle wild um sich und schleudern ihre üblichen Invektiven gegen den gekauften und verrotteten „Scheißjournalismus“. "
"Als das Urheberrechts-Portal irights.info vor kurzem den Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger samt der Gegenvorschläge von DJV und DJU veröffentlichte, war die Reaktion der Verhandlungspartner einhellig: Der Diskussionsstand sei bereits viel weiter als in diesem Entwurf. Und die Gewerkschaften betonten, dass das Leistungsschutzrecht ohnehin kommen werde, das sei durch die Erwähnung im Koalitionsvertrag so gut wie sicher. Also gehe es nun darum, das Beste für die Urheber herauszuholen.
Abgesehen davon, dass der Koalitionsvertrag auch Steuersenkungen vorsah, bleibt für uns festzuhalten, dass wir von unserer bereits veröffentlichten Stellungnahme nichts zurückzunehmen haben. Noch immer bleiben die Verleger den Nachweis darüber schuldig, dass das Leistungsschutzrecht die einzige Lösung für die Probleme der Verlage darstellt. "
"Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag beschlossen, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Doch wie dieses Recht aussehen kann und ob es überhaupt sinnvoll ist, ist umstritten. Das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) lädt heute (Montag, 16.11.) zu einer Diskussion zum Thema."
"Das Ringen um ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage geht in die heiße Phase: “Alle Interessierten positionieren sich nun”. Beginnt jetzt ein Wettbewerb um die öffentliche Meinung?
28.09.2010 |
Lutz Knappmann berichtet heute für die Financial Times Deutschland von den Plänen, versucht das Leistungsschutzrecht zu erklären und stellt die Argumente – vor allem – der Verleger dar. Das Leistungsschutzrecht könnte also durch den Vorstoß des BDI jetzt auch außerhalb der Fachpresse mehr Beachtung finden:"
"“Vergessen wird auch, dass die Verlage über Jahre hinweg so ziemlich jede Idee nicht hatten, die andere ‘verlagsfremde’ Geschäftsleute dazu befähigte, den Verlagen Umsätze und Gewinne abzunehmen.” Hardy Prothmann findet die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht ideenlos. "
"In der “Zeitschrift für Geistiges Eigentum” ist eine ausführliche Leistungsschutzrecht-Analyse von Georg Nolte erschienen, die nun auch online verfügbar ist.
15.10.2010 |
Im Mai veröffentlichte Georg Nolte, der u.a. auch Suchmaschinenbetreiber zu Urheber- und Verwertungsfragen berät, auf Carta einen längeren Beitrag zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger und kündigte gleichzeitig eine ausführlichere rechtliche Analyse in der Zeitschrift für Geistiges Eigentum an. Diese ist nun erschienen:"
"Der Bundesgerichtshof erteilte dem Leistungsschutzanspruch von Sportverbänden eine Absage. Die gleiche Auslegung des Wettbewerbsrechts sollte auch für die Verlage und ihre Forderung nach Artenschutz gelten.
31.10.2010 |
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat vor ein paar Tagen eine wegweisende Entscheidung gefällt, die mit dem Namen des kreativen Internetportals “Hartplatzhelden” verbunden ist. Die Richter verwiesen in ihrem Urteil das Anspruchsdenken eines Fußballverbandes in die Schranken. Der hatte bis dato recht kess geglaubt, er könne mit Hilfe von ein paar Advokaten und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Einnahmequelle monopolisieren, die ihm gar nicht exklusiv gehört."
"Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist weder wirtschaftlich noch juristisch gerechtfertigt. Es schadet der Informationsfreiheit, der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle – und letztlich dem “Qualitätsjournalismus”. Ein Gastbeitrag von Google-Chefjurist Arnd Haller. "
"Sehr schnell, allzu schnell, haben die Journalistengewerkschaften dju (ver.di) und DJV ihre grundsätzliche Zustimmung zum geplanten Leistungsschutzrecht (LSR) der Presseverleger gegeben. Mit der Begründung, was man schon nicht verhindern könne, darauf könne man zumindest im Interesse der Journalisten Einfluss nehmen. Die Wahrnehmung der Interessen freier Journalisten ist im Zuge der Debatte allerdings immer mehr unter die Räder geraten. Die Chronologie eines Ausverkaufs:"
"In der aktuellen Ausgabe der K&R befassen sich Timo Ehmann und Emese Szilagyi mit dem geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage. Auf Basis eines Gutachtens für den Bayerischen Journalisten-Verband beschäftigen sich die beiden Autoren mit den bisherigen Schutzmöglichkeiten für Verlage und suchen nach Regelungslücken, die ein Leistungsschutzrecht rechtfertigen könnten. Nüchtern und unaufgeregt zerlegen die Autoren die Forderungen, die zugrundeliegenden Interessenskonflikte und die aktuelle Rechtslage, um sowohl Vor- als auch Nachteile des besonderen Schutzes verlegerischer Leistung aufzuzeigen.
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"Der FDP-Bundestagsabgeordente Stephan Thomae setzt sich auf Telemedicus für ein Leistungsschutzrecht für Pressverlage ein: Im Zentrum steht die Abgabenpflicht für “Snippets”. "
"Die Presseverleger sollen ein Leistungsschutzrecht bekommen. So steht es im Koalitionsvertrag. Die Zeitungsverlage könnten dann eine Verwertungsgesellschaft gründen und für die Nutzung der Inhalte auf ihren Internetseiten Gebühren verlangen. In seinem Audio-Beitrag spricht Ilja Braun mit Verlagsvertretern, Juristen und Internet-Experten. "
"Springer-Chef Mathias Döpfner antwortet NZZ-Redakteur Rainer Stadler. Aus dem Disput leitet sich die Frage ab: Wie liberal ist eigentlich eine Pauschalabgabe? "
"Das Bundesjustizministerium hat noch einmal bestätigt, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger schaffen zu wollen. Das neue Recht dürfe aber den “Informationsfluss im Internet” und die Zitierfreiheit nicht einschränken. Carta dokumentiert die Rede von Max Stadler in Auszügen. "