Neuzuwanderer/innen müssen bereits vor ihrem Zuzug Deutschkenntnisse erwerben. Das nachgewiesene Sprachniveau muss dabei auf dem A1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen liegen
Nach zwei Jahren (bisher fünf Jahre) haben Zuwanderer/innen dann das A2-Niveau nachzuweisen, damit die Niederlassungsbewilligung verlängert wird. Auf diesem Sprachniveau kann man sich in Alltagssituationen verständigen.
eu ist zudem, dass Zuwanderer/innen für einen Daueraufenthalt sowie für die österreichische Staatsbürgerschaft Deutschkenntnisse auf dem B1-Niveau vorzuweisen haben.
Der gesamte Test besteht aus einem schriftlichen Teil von 100 Minuten und einem mündlichen Teil von zirka 16 Minuten, der entweder als Paar- oder Einzelprüfung absolviert werden kann.
Die Prüfungsteilnehmer/innen müssen nicht in allen Fertigkeiten (Hören/Lesen, Schreiben und Sprechen) B1 erreichen, um ein B1-Zeugnis zu bekommen. Das bedeutet, dass die Prüfungsteilnehmer/innen ein B1-Zeugnis erhalten, wenn sie im Modul Sprechen sowie in einem der anderen beiden Module (entweder in Hören/Lesen oder in Schreiben) das B1-Niveau erreicht haben
Um ein Prüfungszeugnis für das Niveau A2 nach GER zu erhalten, muss dieses Niveau ebenfalls zumindest im Modul Sprechen und in einem der beiden anderen Module (Hören/Lesen oder Schreiben) erreicht werden. Die rezeptiven Fertigkeiten, Hören und Lesen, werden zusammen bewertet.