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    • Sozialdemokratie der Angst

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  • Sep 07, 10

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.

    • Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen.
    • Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass durch das gemeinsame Wirtschaften Aufwendungen gespart werden und deshalb zwei zusammenlebende Partner einen finanziellen Mindestbedarf haben, der geringer als das Doppelte des Bedarfs eines Alleinlebenden ist.

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    • Albrecht von Lucke
    • Weit über den Kreis der üblichen Verdächtigen (von Henryk M. Broder über Arnulf Baring bis Hans-Olaf Henkel und Ralph Giordano, die sich umgehend mit Thilo Sarrazin solidarisierten) hinaus, bricht sich heute dezidiert in der Mitte der Gesellschaft ein tief sitzendes Ressentiment gegen ethnische Minderheiten und sozial Schwache Bahn, werden durch selbst ernannte Eliten und „Leistungsträger“ Diskurse möglich, die man noch vor Kurzem nicht für möglich erachtet hätte.

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