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29 Oct 09

Kleinunternehmen als "Nebenjob" - Flashforum

  • Allerdings gehört zu dieser Namensangabe dann immer dein richtiger Name - was aber wohl kein Problem ist.

Internetrecht - kleinunternehmer-steuern

  • Der deutsche Onlinehändler ist
    verpflichtet die Umsatzsteuer für die Leistung von eBay in Deutschland zu
    zahlen.
  • Bekannt dürfte sein, dass ein
    Kleinunternehmer keine Vorsteuer ziehen darf. Dementsprechend ist der Abzug der
    nach §13b für die Leistungen von eBay geschuldeten Steuer als Vorsteuer auch
    nicht möglich. D. h. der Kleinunternehmer zahlt die Steuer, darf sie aber nicht
    gleichzeitig wieder als Vorsteuer ziehen.


     


    Beispiel: Tax ist Kleinunternehmer und hat bei
    eBay 100 Artikel eingestellt. eBay stellt eine Netto-Rechnung über 21,74 €. Tax
    muss in Deutschland 19% Umsatzsteuer auf den Nettobetrag zahlen. Dies sind 3,48
    €. In Summe zahlt er also 25,22 €, da ein Kleinunternehmer die Vorsteuer nicht
    gelten machen kann. (Zahlen sind ausgedacht und entsprechen nicht den aktuellen
    Gebühren)

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