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06 Jan 08
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Der Investivlohn ist ein Weg, mit dem die Mitarbeiterbeteiligung am Produktivkapital auf eine (tarif-)vertragliche Basis gestellt werden soll. Grundidee ist dabei, einen Teil des Lohns bzw. von Lohnanhebungen nicht bar auszuzahlen, sondern direkt in eine Kapitalbeteiligung zu stecken. Es gibt beispielsweise Konzepte, einen Teil zukünftiger Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften anzulegen.
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- Die Motivation der Mitarbeiter könne erhöht werden.
- Produktivität und Arbeitsleistung würden gesteigert und ein "Kostenbewusstsein" geschaffen.
- Die Identifikation der Arbeitnehmer/-innen mit "ihrem" Unternehmen könne verbessert werden.
- Die "Bereitschaft für eine längerfristige Lohnzurückhaltung" würde gestärkt ...
Befürworter solcher Beteiligungs-Modelle behaupten:
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Die Unternehmen sparten Personalkosten ein und die Mitarbeiter bauten Vermögen auf, das zum Beispiel für die Altersvorsorge genutzt werden könne.
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Kritisch ist zu sehen, dass die Liquidität, d.h. die Veräußerungsfähigkeit und Handelbarkeit solcher Anteile, gering ist. Gleichzeitig ist auf das erhebliche Risiko solcher Beteiligungen wegen der latenten Insolvenzgefahren (steigende Insolvenzzahlen in Deutschland) hinzuweisen.
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In Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion fordert z.B. das unternehmernahe Forschungsinstitut RWI (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung), dass die Mitarbeiter auch das Risiko für Verluste mittragen müssten.
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- Investivlöhne sind grundsätzlich kein "Teufelszeug", aber auch kein "Königsweg". Zu begrüßen wären Investivlöhne, wenn sie zusätzlich zu Tarifsteigerungen aus den Gewinnen finanziert würden und gleichzeitig die Mitbestimmungsmöglichkeiten entsprechend erweitert werden.
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