Das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook will es Angehörigen mit einem Formular leichter machen. Sie können sich aussuchen, ob die Seite eines Verstorbenen gesperrt werden oder sichtbar bleiben soll - in einem "Erinnerungs-Status". Darin werden alle Mitgliedschaften in Gruppen gelöscht. Nur bereits bestätigte Freunde können Nachrichten auf dem Profil hinterlassen - in Erinnerung an den Verstorbenen.
Erbrechts-Expertin Sachs empfiehlt Internetnutzern: "Um den Erben Probleme bei der Nachlassabwicklung zu ersparen, ist jedem zu raten, zu verfügen, was nach seinem Tod mit dem Nachlass - insbesondere dem digitalen - geschehen soll".
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