This link has been bookmarked by 8 people . It was first bookmarked on 22 Jun 2007, by Marcel Weiss.
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27 Jun 07
Tillmann AllmerWenn ein Webseiten-Beitreiber in Deutschland vorm falschen Gericht landet, haftet er für Schimpftiraden Unbekannter auf seiner Seite - egal, ob er sie übersehen oder sofort gelöscht hat. Veröffentlichung genügt. Deutschland ist ein Risikogebiet fürs
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26 Jun 07
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25 Jun 07
Nathan ReinThe first sentence in English: "Webmasters who wind up in the wrong German courthouse will find themselves liable for tirades posted by strangers on their pages, even if the comments are overlooked or immediately deleted."
2.0 bad_news del.icio.us_import europe germany law social web
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22 Jun 07
Martin StabeGermany has some of the strictest online forum liability issues in the world. As in the UK, German law is unclear about liability for commenters' libelous statements. Der Spiegel suggests the legal position risks stifling Web 2.0 development in Germany.
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Michael HerrlingWenn ein Webseiten-Beitreiber in Deutschland vorm falschen Gericht landet, haftet er für Schimpftiraden Unbekannter auf seiner Seite - egal, ob er sie übersehen oder sofort gelöscht hat. Veröffentlichung genügt. Deutschland ist ein Risikogebiet fürs
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Wenn ein Webseiten-Beitreiber in Deutschland vorm falschen Gericht landet, haftet er für Schimpftiraden Unbekannter auf seiner Seite - egal, ob er sie übersehen oder sofort gelöscht hat. Veröffentlichung genügt. Deutschland ist ein Risikogebiet fürs Web 2.0.
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Schuld ist ein Kaugummi-Gesetz
Der Grund für diese Rechtsunsicherheit ist ein schwammig formuliertes Gesetz. Der entsprechende zehnte Paragraph des Telemediengesetzes sagt "Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich". Der Begriff "Verantwortlichkeit" ist im deutschen Recht allerdings nicht klar definiert - gebräuchlich ist "Haftung". Deshalb können und müssen Gerichte den Gesetzestext interpretieren, wenn jemand auf Unterlassung klagt oder seine Rechte verletzt sieht.
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Unternehmer filtern aus Angst
Unternehmer sind ratlos angesichts dieses Kaugummi-Gesetzes. Stefan Glänzer, der vor Last.fm schon das Auktionshaus Ricardo gegründet hat, kommentiert: "Das ist ein massives Problem, denn an welcher Rechtssprechung soll man sich als Unternehmer orientieren?" Arne Trautmann, Münchner Anwalt für IT-Recht, sieht bei Web-Unternehmen eine massive Verunsicherung. Unternehmensjuristen würden "wie alle anderen auch keine wirklich verlässliche und absolut sichere Grundlage für die Beratung ihres Arbeitgebers sehen." Die Folge: "Unternehmen reagieren dann eben mit Filtern wie Flickr
(mehr...) , Angebotsschließungen wie Ebay oder manchmal auch Trotz wie Heise." -
Diese Rechtsunsicherheit ist ein deutsches Unikum. Die EU-Richtlinie, auf der das deutsche Teledienstgesetz (Vorläufer des heutigen Telemediengesetzes) beruht, hat in keinem anderen Mitgliedsland derart verheerende Folgen wie in Deutschland, urteilt Heise-Justiziar Heidrich. Als Grund sieht er eine "verhängnisvolle Kombination von Rechtsinstrumenten wie der Abmahnung und der Störerhaftung - die gibt in dieser Form nur in Deutschland."
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21 Jun 07
Marcel A. W SpitauWenn ein Webseiten-Beitreiber in Deutschland vorm falschen Gericht landet, haftet er für Schimpftiraden Unbekannter auf seiner Seite - egal, ob er sie übersehen oder sofort gelöscht hat. Veröffentlichung genügt. Deutschland ist ein Risikogebiet fürs
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