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Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Von diesem Ergebnis werden die zustehenden Steuerabsetzbeträge abgezogen.
| Einkommen in Euro | Einkommensteuer in Euro (vor Absetzbeträgen) | Durchschnitts- steuersatz1) | Grenz- steuersatz2) |
|---|---|---|---|
| 10.000 und darunter | 0 | 0 % | |
| 10.000 bis 25.000 | ((Einkommen – 10.000) x 5.750) / 15.000 | – | 38,333 % |
| 25.000 | 5.750 | 23 % | – |
| 25.000 bis 51.000 | 5.750 + ((Einkommen – 25.000) x 11.335) / 26.000 | – | 43,596 % |
| 51.000 | 17.085 | 33,5 % | – |
| über 51.000 | 17.085 + (Einkommen – 51.000) x 0,5 | – | 50 % |
1) Durchschnittliche Steuerbelastung über das ganze Einkommen gerechnet: Einkommensteuer/Einkommen x 100
2) Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welcher Besteuerung Sie bei der Erzielung zusätzlicher Einkünfte in der jeweiligen Tarifstufe rechnen müssen. Sie brauchen nur noch die für Sie zutreffenden Steuerabsetzbeträge (Achtung: auch den Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag oder den Pensionistenabsetzbetrag) subtrahieren. Pensionisten und Pensionistinnen mit zu versteuernden Pensionsbezügen zwischen 17.000 Euro und 25.000 Euro jährlich müssen die Einschleifregelung beim Pensionistenabsetzbetrag beachten.
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