Das Rückmietgeschäft ist derart gestaltet, dass die betreffende Maschine oder auch ein umfangreicher Maschinenpark unverändert im Unternehmen stehen bleiben. Die Leasinggesellschaft kauft das Objekt und vermietet es an das Unternehmen sofort zurück. "Voraussetzung ist, dass die Anlage noch nicht abgeschrieben ist. Sobald sie abgeschrieben ist, können wir sie nicht mehr verleasen", sagt Eck. Da Maschinen oft über sehr lange Abschreibungszeiträume verfügten, stelle dies in den meisten Fällen aber kein Problem dar.
Anders als bei Rückmietgeschäften für Büro- oder Gewerbe-Immobilien existiert für die Unternehmen beim Maschinenleasing immerhin kein Risiko, dass der Wert des Leasingguts zugunsten des Leasinggebers steigt. Maschinen verlieren - nicht zuletzt bedingt durch technischen Fortschritt und Verschleiß - beständig an Wert.
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