Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen EU-Reformvertrag von Lissabon nur unter Auflagen gebilligt und die Zustimmung Deutschlands vorerst gestoppt. Zuerst müssen Bundestag und Bundesrat mehr Mitbestimmungsrechte bei EU-Entscheidungen erhalten, wie die Richter am Dienstag in Karlsruhe verkündeten. Insgesamt ist das Abkommen aber mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundestag will noch vor der Wahl im September die Karlsruher Forderungen umsetzen. Erst dann darf Bundespräsident Horst Köhler das deutsche Gesetz zu dem Vertrag unterzeichnen.
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